Versickerung von Niederschlagswasser

 

Die Niederschlagswässer welche auf befestigte Flächen niedergehen müssen nach Möglichkeit auf eigenem Grund versickert werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Einleitung retendiert und gereinigt in den Kanal oder in einen Vorfluter erfolgen. Versickerungen sind generell behördlich einzureichen und genehmigungspflichtig.

 

 

- Ermittlung der Sickerfähigkeit des Untergundes

- Dimensionierung der Versickerungsanlagen

- Dimensionierung von Retentionsbecken

- Ausführungsplanung

- Geotechnische Baubegleitung