Bauwasserhaltung

 

Für die Ausführung von Baumaßnahmen sind oftmals Bauwasserhaltungen mit temporärer Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich. Grundwasserabsenkungen sind generell behördlich einzureichen und genehmigungspflichtig.

 

- Ermittlung der maßgeblichen Grundwasserstände unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes

- Ermittlung der Durchlässigkeit des Untergrundes als Grundlage für die Abschätzung der erforderlichen

Pumpwassermenge (Überwachung und Auswertung von Pumpversuchen, Ermittlung der Durchlässigkeit durch Laborversuche)

- Entwurf von Grundwasserabsenkungen

- Berechnung der Bauwasserhaltung, Ausarbeitung von Varianten

- Ausarbeitung eines Detailprojekts für die Ausführung

- Überwachung der Bauwasserhaltung (Geotechnische Bauaufsicht)