Bauwasserhaltung
Für die Ausführung von Baumaßnahmen sind oftmals Bauwasserhaltungen mit temporärer Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich. Grundwasserabsenkungen sind generell behördlich einzureichen und genehmigungspflichtig.
- Ermittlung der maßgeblichen Grundwasserstände unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes
- Ermittlung der Durchlässigkeit des Untergrundes als Grundlage für die Abschätzung der erforderlichen
Pumpwassermenge (Überwachung und Auswertung von Pumpversuchen, Ermittlung der Durchlässigkeit durch Laborversuche)
- Entwurf von Grundwasserabsenkungen
- Berechnung der Bauwasserhaltung, Ausarbeitung von Varianten
- Ausarbeitung eines Detailprojekts für die Ausführung
- Überwachung der Bauwasserhaltung (Geotechnische Bauaufsicht)